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derbello Werbe-, & Handelsagentur
Perfektastraße 55/Top 3
A- 1230 Wien

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Aufträge, Vertragsabschluss

Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Lieferbedingungen ausdrücklich an. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit Beauftragten des Hauses und telefonische Bestellungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Die Bestellung ist wirksam, wenn wir Ihre Annahme schriftlich bestätigen oder Bestellung tatsächlich ausführen. Nebenabreden und Änderungen der Bestellung sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Stillschweigen gilt nicht als Annahme eines Auftrages. Die Firma derbello trifft keine Verpflichtung, die vom Kunden übermittelten Unterlagen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder darauf zu prüfen ob sie dem vereinbarten Vertragszweck entsprechen. Der Kunde haftet der Firma derbello auch für den Fall solidarisch, wenn über sein Ersuchen die Rechnung direkt an einen Dritten ausgestellt wurde.


2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag für uns erst, nach einer schriftlicher Auftragsbestätigung. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Telefax oder durch mündliche Vertreter bedürfen zur Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.


3. Produkthaftung

Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Kunden gegen den Lieferanten Ansprüche nicht zu.


4. Muster, Katalog

Kataloge sind gratis. Musterware gegen Verrechnung. Die Rücksendung von Mustern ist nicht möglich!


5. Werbeeindrucke, Vorlagen

Die von uns zu liefernden Produkte von Werbe-; Laser;-Tampo-; oder Siebdruck vorzunehmen, so sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Kunden zu tragen. Sie gelten als genehmigt: durch schriftliche Bestätigung am Andruckmuster oder durch Rückbestätigten der Proof`s per Email (verbindlich)! Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.


6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Transportkosten sowie Spedition und Frachtkosten werden extra verrechnet. Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material müssen wir uns ebenfalls vorbehalten. Liefertermine oder Lieferfristen erzeugen Rechtswirkungen nur wenn sie schriftlich angegeben sind. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Trifft uns am Lieferverzug grobes Verschulden oder zumindest grobe Fahrlässigkeit, ist der Käufer berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Dieser Anspruch des Käufers wird einvernehmlich mit einem Betrag begrenzt, der 10 % der Nettowarenwert nicht übersteigt. Trifft uns am Lieferverzug nicht zumindest Verschulden im Sinne grober Fahrlässigkeit und / oder den Kunden ein Mitverschulden, entfällt ein Schadenersatzanspruch. Bei höherer Gewalt ist Lieferverzug ausgeschlossen. Ist die Lieferung von der Bestellung nicht wesentlich abweichend und die Abweichung dem Kunden zumutbar, so gelten die Abweichungen vom Kunden als genehmigt, wenn dadurch die Lieferung ermöglicht oder erleichtert wird. Die Lieferung gilt jedenfalls mit Versendung durch uns, spätestens mit Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer als bewirkt. Der Versand aller von uns gelieferten Produkte, auch Muster, Vorlagen etc. erfolgt per Paketdienst oder Botendienst nach unserer Wahl per Spedition auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung wird nur über Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verlust während oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Frachtführer beschränkt. Lieferfristen und –Termine verstehen sich als voraussichtliche Termine auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist.


7. Preise

Alle von uns genannten Preise verstehen sich in EUR (€) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und excl. Transport-, Fracht-,Verpackungs- und Portokosten. Preisänderungen müssen wir uns vorbehalten.


8. Zahlung

Unsere Ansprüche sind bei Auslieferung, sofort ab Lieferdatum auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Neukunden und Bonuskunden ist eine Vorauskassa oder Vereinbarung zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag – abzugsfrei – auf unserem Konto gutgebucht ist. Laufen im Zusammenhang mit der Überweisung Spesen auf, gehen diese zu Lasten der Überweisenden. Ist durch die Inanspruchnahme des Überweisungsverkehrs eine Zahlung nicht vollständig fristgerecht unserem Konto gutgebracht, tritt Verzug ein. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, Zinsen und Kapital angerechnet.


9. Vektorisierungen

Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Vereinbarung berechnet.


10. Mahn- u. Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn u. Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.


11. Reklamation

Wir leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Ware. Bei beschädigten Sendungen oder Fehlmengen ist unmittelbar Schadensaufstellung bei dem jeweiligen Auslieferer (Spedition, Paketdienst etc.) zu machen. Weiters ist die Schadensmeldung sofort nach Warenerhalt schriftlich beim Verkäufer einzubringen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farb- und Maßabweichungen oder Druckabweichungen dergleichen. Für das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist der Kunde beweispflichtig. Mängel und Fehler eines Teiles der Lieferung berechtigen erst dann zur Preisminderung, wenn wir nicht innerhalb angemessener Frist gemäß § 3 Ersatz leisten. Ist der nicht vom Mangel oder Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Im Falle von Textfehlern muss der Kunde sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Die Verantwortung für nicht rechtzeitig reklamierte Textfehler geht auf den Auftraggeber über. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Nach unserer Wahl können Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung innerhalb angemessener Frist oder Lieferung einer mangelfreien Ware erfüllt werden, aber auch durch Gewährung einer angemessenen Preisminderung, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Wird die gelieferte Ware vom Besteller verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits. Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben haben. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da wir einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht durchführen können. Sortimentsänderungen müssen wir uns vorbehalten. Über- oder Unterlieferungen bei Sonderbestellungen bzw. Bestellungen mit Werbeaufdruck bis zu zehn Prozent sind uns gestattet.


12. Warenrücksendung

Die Annahme einer Warenrücksendung kann nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Für die Retournierung per Spedition ist unbedingt ein von uns ausgestellter Abholschein erforderlich. Die Lieferschein- oder Rechnungsnummer ist bei jeder Retoursendung anzuführen. Bei nicht vereinbarten Rücksendungen bzw. Rücksendungen ohne Abholschein behalten wir uns Annahmeverweigerung vor. Dies gilt auch für nicht mehr neuwertige oder etikettierte Ware. Wenn die vereinbarte Rücksendung nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgt, verrechnen wir 20 Prozent vom Warenwert als Manipulationsgebühr. Rücksendungen welche nicht durch unser Unternehmen verursacht wurden, sind grundsätzlich frei unserem Haus in Wien zu senden. Für anfallende Frachtkosten können wir nicht aufkommen.


12. Patente und andere Schutzrechte

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir, sollten wir Artikel nach Zeichnungen oder Originalmustern des Bestellers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haften. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns Schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.


13. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter dem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren unser Eigentum. Kommt der Kunde uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. Wir sind nicht berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen zu verlangen und diese abzuholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Die Kosten der Rücknahme, die keinen Vertragsrücktritt darstellt, hat der Kunde zu tragen.


14. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien; ist für alle Lieferungen und Zahlungen. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht.


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